Sondierungsgespräche mit der ZPÜ
Am vergangenen Montag, dem 23.04.2012 fanden bei der ZPÜ in München erste Sondierungsgespräche über den möglichen Abschluss eines Gesamttarifvertrages statt. Die ZPÜ zeigte sich dem Anliegen des VdCF sowie dessen Mitgliedern gegenüber aufgeschlossen.
Die Parteien konnten schnell Einigkeit darüber erzielen, dass eine möglichst einfache und damit verwaltungsschlanke Lösung herbeigeführt werden soll, die dem einzelnen Händler die Kalkulation der fälligen Abgaben aber auch der ZPÜ die Kontrolle der gleichmäßigen Gebührenerhebung ermöglicht.
Die juristischen Problemstellungen der Gebühren auf importierte Gebraucht-PC standen in den Verhandlungen zunächst im Hintergrund, da zunächst die technischen Abläufe und alltäglichen Probleme eines Remarketing-Spezialisten beleuchtet wurden.
Umso wichtiger ist es nun, den positiv begonnenen Weg mit gemeinsamer Stärke weiter zu verfolgen, da nur durch ein gemeinsames Auftreten ein für die betroffnen Händler positiver Abschluss gelingen kann. [mehr...]
Informationsmaterial Urheberrechtsabgabe
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Urheberrechtsabgabe auch auf Gebrauchtgeräte? - Remarketing vor dem Aus?
Zwischenzeitlich ist der VdCF durch ein Mitglied darauf aufmerksam gemacht worden, dass die ZPà nun auch Gebühren auf gebrauchte PC erheben will. Ansatzpunkt für die Forderung ist die Haftung des Importeurs oder Re-Importeurs nach § 54b Abs. 1 UrhG. Demnach schuldet derjenige die Abgabe, der einen PC in das Gebiet der BRD einführt.
Aus den engen Margen der Zweitverwertungsprofis sind die geforderten Gebühren natürlich nicht zu erwirtschaften. [mehr...]
Zahlungsaufforderungen der ZPÃ
Aachen, den 06.08.2011
In den letzten Tagen sind verschiedenen Mitgliedern nunmehr Zahlungsaufforderungen der ZPà ins Haus gefalttert. Darin fordert die ZPà neben der Auskunft über die Anzahl der seit dem 01.01.2008 verkauften oder in Verkehr gebrachten PCs.
Mit der Auskunft verbunden ist die Aufforderung, für jeden der oben genannten PC binnen eines Monats eine Abgabe in Höhe von EUR 17,0625 zzgl. 7 % Umsatzsteuer auf ein Konto der ZPà zu entrichten.
Betroffene sollten sich umgehend zum weiteren Vorgehen beraten lassen!
VdCF e.V. nimmt Verhandlungen mit ZPÃ auf
Aachen, den 30.03.2011
Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder wird der Verein der Computer-Fachhändler e.V. sich über die Vertragsanwälte an die ZPà wenden und dort Verhandlungen über den Abschluss eines Rahmenvertrages aufnehmen, um rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit in die unübersichtliche Situation zu bringen.
Die groÃen Herstellerverbände haben Konditionen ausgehandelt, die deutlich unter der von der ZPà gegen Einzelhändler erhobenen Forderung liegen. Der VdCF will hier für Gleichheit und Marktgerechtigkeit sorgen.
Informieren Sie Sich auf unserer Webseite über den Stand der Verhandlungen und werden Sie Mitglied im VdCF. Als Mitglied werden Sie stetig über die laufenden Verhandlungen informiert. Mitglieder, die sich an den Kosten der Verhandlungen beteiligen, haben einen Anspruch darauf, dem Vergleich später ohne weitere Gebühren beizutreten.
ZPà greift auf Einzelhändler zu!
Aachen, den 20.02.2011
Die Einzugsstelle der Verwertungsindustrie ZPà hat nunmehr auch kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen im Visier. So erhielten zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zum Jahresende hin ein Aufforderungsschreiben der ZPÃ, in welchem der jeweilige Händler aufgefordert wurde, auf die Einrede der Verjährung bis zum rechtskräftigen Abschluss verschiedener Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu verzichten.
Hintergrund ist die Forderung der ZPÃ, dass jeder Hersteller und Händler für sämtliche seit 2002 hergestellten oder verkauften PCs und Notebooks eine pauschale Gebühr für die Abgeltung von Privatkopien nach dem Urhebergesetz zahlen soll. Als Gebühr werden je PC EUR 18,42 gefordert.
Händler, die seit 2002 mehrere Hundert PCs und Notebooks mit bekanntermaÃen geringen Gewinnmargen verkauft haben, müssen nun um Ihre Existenz bangen. Sollte die ZPà mit ihrer Forderung durchdringen, wird zahlreichen Unternehmen nur der Weg in das Insolvenzverfahren bleiben.
Wir empfehlen allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich dringend anwaltlichen Rat einzuholen. Vor allem, wenn bereits die über 30 Seiten starke Klageschrift vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent und Markenamt eingegangen ist, ist schnelle Hilfe erforderlich. Denn ein "Einigungsvorschlag" klingt zwar unverbindlich, wirkt aber ohne Einspruch wie ein vollstreckbares Urteil eines ordentlichen Gerichtes!