Prüfung der Ansprüche

Wer als Händler Post von der ZPÜ erhält, sollte umgehend anwaltlichen Rat suchen und prüfen lassen, ob Ansprüche überhaupt bestehen können und welche Ansprüche ggf. bereits verjährt sind.

Hier helfen unsere Vertragsanwälte AIXLAW Rechtsanwälte in Aachen gerne weiter.

Die Erklärung, selbst keine PCs hergestellt zu haben, sollte keinesfalls leichtfertig abgegeben werden. Stellt diese sich als unwahr heraus (z.B. über Testkäufe), drohen Strafverfahren mit erheblichen Folgen!

Verhandlung eines Rahmenvertrages durch den VdCF

Der VdCF e.V. hat Verhandlungen mit der ZPÜ aufgenommen, die im Abschluss eines Rahmenvergleiches enden sollen. Mit einem solchen Vergleich soll Rechtssicherheit geschaffen und insbesondere die wirtschaftliche Unsicherheit über zukünftige Zahlungspflichten beseitigt werden. In diesen drohenden Verpflichtungen liegt ein erhebliches Risiko.

Zugleich strebt der VdCF den Abschluss eines Gesamtvertrages für die Re-Marketing-Branche an.

Mitglied werden im VdCF e.V.

Alle Mitglieder (Mitgliedsantrag) werden regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informiert. Es wird Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechtsgesetztes in die Buchführung und das Rechnungswesen geleistet.

Mitglieder, die mit einem Kostenbeitrag die Verhandlungen unterstützen, haben in der Folge einen Anspruch darauf, dem Vergleich ohne zusätzlichen Gebühren beizutreten.

Unsere Vertragsanwälte setzen gegen vorher ausgehandelte Pauschalen den Rahmenvertrag individuell um. Es werden die Verjährungsfragen, Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten (z.B. Ratenzahlungen) ausgehandelt.

Informationsmaterial

Fordern Sie als möglicher Betroffener noch heute unser Informationsmaterial zur Mitgliedschaft und dem gemeinsamen Vorgehen in Sachen Urheberrechtsabgabe an.