Der VdCF e.V. hat daher mit dem Aachener Standort der überörtlich vertretenen Rechtsanwaltssozietät Dr. Schulte, Prof. Schönrath & Schmid, AIXLAW Rechtsanwälte Speicher, Betzer & Partner einen Rahmenvertrag zur Beitreibung Ihrer nicht ausgeglichenen Forderungen geschlossen.

Statistische Erhebungen führender Inkassodienste belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine offene Forderung erfolgreich beizutreiben, bereits zwei Monate nach Fälligkeit signifikant abfällt. Wer erst nach einem Jahr gerichtliche Schritte einleitet hat kaum Aussichten, seine Forderung zu realisieren. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit unseren Vertragsanwälten ein Zeitrahmen entwickelt, der sicherstellt, dass Ihre Chancen auf Befriedigung Ihrer Ansprüche gewahrt bleiben.

Sie müssen nur noch die Rechnung ausstellen und nach zwei Wochen die unbezahlten Rechnungen einmal anmahnen. Danach geben Sie Ihre Forderung an unsere Vertragsanwälte weiter. Ihr Kostenrisiko ist minimal. Sollte einmal eine unstreitige Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Gegners nicht durchsetzbar sein, zahlen Sie lediglich eine Pauschale in Höhe von EUR 75,00 zzgl. Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren.