In der heutigen Zeit ist der Alltag - gerade der Gewerbetreibenden - von rechtlichen Fragen und Problemstellungen bestimmt. Der VdCF e.V. hat daher mit dem Aachener Standort der Rechtsanwaltskanzlei AIXLAW Rechtsanwälte Speicher, Betzer & Partner einen Rahmenvertrag zur Beratung in Rechtsfragen geschlossen.
Mit unseren Vertragsanwälten wurden günstige Konditionen für Beratungsleistungen zur Absicherung der wichtigsten geschäftlichen Risiken ausgehandelt. Zu diesen gehören:
- Überprüfung Ihres Briefbogens und Ihrer E-Mail-Vorlagen auf
Vollständigkeit aller gesetzlich geforderten Angaben.
Ihnen droht sonst das Risiko, von Konkurrenten wegen Nichteinhaltung der Publizitätspflichten kostenpflichtig abgemahnt zu werden!
- Anpassung Ihrer Rechnungs- und Mahnungsvorlagen an die rechtlichen
Erfordernisse
Nur eine Rechnung mit allen gesetzlich geforderten Angaben wird von den Finanzämtern anerkannt! Ohne den korrekten Hinweis nach § 286 BGB geraten Verbraucher auch mit Geldzahlung nicht ohne weiteres nach 30 Tagen in Verzug - Sie riskieren, Rechtsverfolgungskosten nicht erstattet zu bekommen!
- Kontrolle Ihrer AGB
Rechtlich unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gravierende Nachteile im Bereich des Gewährleistungs- und Haftungsrechtes nach sich ziehen!
- Vertragskontrolle der Gesellschafts-/Erb-/Eheverträge
Die richtige Wahl der Rechtsform kann den Unternehmer nicht nur von gravierenden Haftungsrisiken freistellen, sondern auch die Steuerlast gestalten. In Personengesellschaften können der Tod oder die Ehescheidung einzelner Gesellschafter den wirtschaftlichen Ruin der gesamten Gesellschaft nach sich ziehen, wenn die Erben bzw. die geschiedene Ehefrau die Verwertung des Gesellschaftsvermögens zur Befriedigung ihrer Ansprüche betreiben!
- Beratung in Zeiten der gesellschaftlichen Krise
Insbesondere die Geschäftsführer und Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollten umfassend über ihre Pflichten und Aufgaben in Zeiten der Krise einer Gesellschaft informiert sein. Anderenfalls drohen Strafverfahren wegen unterlassener Insolvenzantragstellung und die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft!