Streitigkeiten über die Berechtigung der Forderung

Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist das Vervielfältigen auch urheberrechtlich geschützter Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn dabei kein Kopierschutz überwunden wird, für den privaten Gebrauch legal (Privatkopie). Als Ausgleich erhält der Urheber vom Hersteller bzw. Importeur des dazu bestimmten Gerätes (bislang Kopierer, Videorecorder usw.) eine Gebühr.

Nach Ansicht der ZPÜ ist auch der PC mit Festplatte ein Gerät, welches dazu bestimmt ist, legale Privatkopien von Audio- und Videoinhalten herzustellen. Die ZPÜ fordert daher eine Gebühr für jeden PC mit Festplatte. Bis zum 31.12.2007 ergab sich die jeweilige Gebührenhöhe aus dem Gesetz. Die ZPÜ fordert je PC von demjenigen, der ihn hergestellt (assembliert) oder importiert hat, EUR 18,42, denn die ZPÜ sieht den PC als geeignet und auch bestimmt an, Inhalte sowohl von Audio- als auch Videodaten legal herzustellen. Diese Zweckeignung- und bestimmung ist derzeit noch streitig.

Seit dem 01.01.2008 hat sich das Urheberrecht geändert. Seitdem kommt es auf die Frage an, ob der PC für legale Privatkopien genutzt wird und darauf, ob die geforderte Gebühr angemessen ist. Hier wird zwischen der ZPÜ und den Verbänden über die Angemessenheit der Gebühr gestritten.

Derzeit werden die Verhandlungen erneut intensiviert, nachdem der Europäische Gerichtshof anerkannt hat, dass es hinsichtlich der Nutzung insbesondere darauf ankommen kann, ob es sich um einen PC in einem Büro oder einem Privathaushalt handelt.

Kann die Forderung rückwirkend geltend gemacht werden?

Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, auch Gebühren für vergangene Zeiträume geltend zu machen. Allerdings erlaubt das Deutsche Recht dem Anspruchsgegner, sich auf die Verjährung von Ansprüchen zu berufen. Die Forderungen der ZPÜ für die Jahre 2002 ff. verjähren dabei allerdings grundsätzlich erst nach 10 Jahren, wenn nicht der ZPÜ nachgewiesen werden kann, dass diese es grob fahrlässig unterlassen hat, sich über mögliche Anspruchsgegner zu informieren (z.B. über das Handels- bzw. Gewerberegister oder die örtlichen Industrie- und Handelskammern.